Helmut Bernt
Händelstr. 11a
35745 Herborn
Telefon:
helmutbernt@gmail.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Ein verbindlicher Vermietungsvertrag einer der Ferienwohnungen kommt nur durch eine schrifliche Bestätigung des Ferienwohnungsbetreibers zustande.
- Vertragspartner sind der Eigentümer der Ferienwohnungen und der Auftraggeber(Mieter genannt). Hat der Mieter für einen Dritten gehandelt, der die Ferienwohnung bewohnt, so haftet der Dritte ebenso wie der Mieter für den vereinbaren Mietpreis.
- Der vereinbarte Mietpreis ist innerhalb 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig, in Ausnahmefällen spätestens jedoch in bar bei Übergabe der Wohnungsschlüssel.
- Die Preise können von dem Ferienwohnungsbetreiber ferner angepasst werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen in der Anzahl der Personen vornimmt oder zusätzliche Leistungen in Anspruch nimmt.
- Der Ferienwohnungsbetreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Ferienwohnungsbetreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Sollte der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommen, so gilt der Mietvertrag als beendet. Dem Ferienwohnungsbetreiber bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienwohnungsbetreibers aufrechnen und mindern.
- Der Ferienwohnungsbetreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder die Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Ferienwohnungsbetreibers entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
- Der Mieter erwirbt keinen festen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung. Es besteht die Möglichkeit vorab eine Wohnung zu reservieren, der Ferienwohnungsbetreiber hat jedoch jederzeit das Recht die Wohnungen zur besseren Auslastung (Belegung) zu tauschen und dem Mieter eine angemessene Wohnung bereit zu stellen. Ausschlaggebend ist hierfür die Belegungsanzahl der Übernachtenden Personen und die Dauer des Aufenthaltes.
- Gebuchte Wohnungen stehen dem Mieter ab ca.17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eventuelle mögliche frühere Schlüsselübergabe nur nach Vereinbarung. Am Abreisetag bitte die Wohnungen bis 10.00 Uhr verlassen.
- Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 35345 Herborn.